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Ein Darlehensvertrag ist ein Vertrag zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer. Der Darlehensgeber verpflichtet sich dazu, entgeltlich oder unentgeltlich Sachen zum Verbrauch zu überlassen. Der Darlehensnehmer hingegen verpflichtet sich dazu, den entsprechenden Kapitalbetrag bzw. gleichartige Sachen nach einer bestimmten Zeit zurückzugeben. Dabei Fallen in der Regel Zinsen an, die der Darlehensnehmer zusätzlich zu zahlen hat. Die Zinsen verkörpern den Gewinn des Darlehensgebers bei diesem Geschäft. Im Volksmund wird das Darlehen auch oft als Kredit bezeichnet, handelt es sich bei diesem jedoch nur um einen Unterbegriff des Kredits.

Quellen[]

Wirtschaftskunde, Nuding - Haller, Klett, 3. Auflage, 1998

http://www.finanzierer.de/darlehen_definition.htm

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